Entlastungsbetrag / Unterstützung im Alltag
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten Pflegebedpürftige ab 2017 einen Entlastungsbetrag. Die gesetzliche Grundlage ist § 45b SGB XI.
Auf den Enlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt.
Der Anspruch beträgt monatlich 125,00 Euro.
Mit dem Entlastungbetrag können auch die Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI finanziert werden.
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